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Über 20 Jahre Erfahrung in der Absicherung von Musikinstrumenten und Musikern!

Bandhaftpflichtversicherung: Schutz gegen Schadenersatzansprüche

 

Brauchen sie überhaupt eine Bandhaftpflichtversicherung? 

Ihnen ist bewusst, dass Sie eine Haftpflichtversicherung benötigen, wenn Sie Ihren Unterhalt mit Ihrer Bandtätigkeit verdienen. Aber was ist, wenn Sie nur in der Freizeit in einer Band spielen? Ist da Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht ausreichend? 

Ja ? !

Das ist ein Irrtum! Sobald Sie beruflich, als Hobby oder gelegentlich gegen Entgelt (damit sind Geld- und Sachleistungen gemeint) auftreten, tritt Ihre Privathaftpflicht im Schadenfall oft nicht ein. Forderungen aus Personen- oder Sachschäden begleichen Sie persönlich; und das mit Ihrem gesamten Vermögen!

 

Fazit:

Eine Band Haftpflichtversicherung ist notwendig. Schäden sind schnell passiert. Die Schadenhöhe erreicht schnell den Millionen Euro-Bereich, insbesondere bei Personenschäden. Ein finanzstarker Versicherer sorgt für das Begleichen der Ansprüche oder wehrt diese ab, wenn sie unberechtigt sind. Mit einer Bandhaftpflicht halten Sie sich Ärger vom Hals.

 

Was bedeutet Haftpflicht generell?

Haftpflicht ist die Pflicht, einen Schaden zu ersetzen, den Sie anderen zufügen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, Körper, ... ..., Eigentum ...eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Die Haftungshöhe ist unbegrenzt! Dies bedeutet, dass Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

Ein Haftpflichtschaden kann Ihre Existenz gefährden!

 

Was leistet die Bandhaftpflichtversicherung?

  • Wir prüfen die Schadenersatzansprüche.
  • Wir zahlen den Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen.
  • Wir wehren unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht.

So ersparen wir Ihnen den Ärger. Auszugsweise die besonderen Leistungsmerkmale unserer Band Haftpflichtversicherung.

  • Deckungssumme von FÜNF Mio. für Personen und Sachschäden
  • Europadeckung
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel ist mitversichert.
  • Wenn gewünscht, bieten wir den Schutz inklusiv des Bühnenauf- und abbaus mit an.
  • Ganz wichtig: Mietsachschäden sind versichert. Kommt es in Ihrem angemieteten Proberaum zu einem Brand, der durch Ihr Verschulden entstand, haften Sie und zahlen den entstandenen Schaden.
  • Wichtig: Gelegentliche, kurzzeitige Ausleihe von Equipment oder Instrumenten ist mitversichert.

Lassen Sie sich ein Angebot zur Bandhaftpflichtversicherung erstellen. - Ersparen Sie sich Ärger -

 

Schadenbeispiele

  • Ein Mitglied Ihrer Band stößt versehentlich den Verstärker eines anderen Musikers von der Bühne oder beschädigt ein anderes Instrument.
  • Beim Hereintragen von Instrumenten beschädigen Sie Gebäudeteile (Türscheibe oder Wände).
  • Beim Transport größerer Equipmentteile vom eigenen KFZ zum Ort des Auftritts ist die Sicht so verdeckt, dass es zu einem Verkehrsunfall kommt. Oder Sie verletzten oder beschädigen andere Personen oder Autos, da Sie diese übersehen.
  • Die Kabel der P.A. sind falsch angeschlossen. Es kommt zum Kurzschluss und in Folge zu einem Brand.  
  • Es stürzt eine nicht richtig gesicherte Box herab und verletzt eine in der Nähe stehende Person oder Gegenstände.
  • Ein Konzertbesucher stürzt über ein unsachgemäß verlegtes Kabel.
  • Sie ziehen ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich quer. Es entsteht eine Schramme im Parkett.
  • Sie entleihen sich für einen Auftritt Equimentteile einer anderen Band oder eines professionellen Vermieters. Diese beschädigen sie. Nur eine Bandhaftpflicht deckt dieses Risiko.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche und passiver Rechtsschutz: Bitte beachten Sie, dass sich die Haftpflicht für Bands nicht nur mit dem Befriedigen berechtigter Ansprüche beschäftigt. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist wichtig und stellt ein finanzielles Risiko dar.

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