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Veranstalterhaftpflicht: Wenn Sie selbst Event-Ausrichter sind

 

                                             Veranstalterhaftpflicht Veranstalterhaftpflichtversicherung Veranstalter Haftpflichtversicherung.

 

Als Event-Ausrichter benötigen Sie eine Veranstalterhaftpflicht

Nicht nur Ihr Equipment sollte in der I´m Sound Versicherung abgesichert sein. Eine Haftpflichtversicherung schütz Sie vor Schadensersatzansprüchen, wenn Sie an Veranstaltungen teilnehmen. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Sie der Ausrichter sind. Wenn Sie ein Konzert, Festival oder eine sonstige öffentliches Event ausrichten, sollten Sie Ihr Risiko versichern. Als Veranstalter haften Sie für Personen- und Sachschäden für die Sie ein Verschulden trifft. Bereits die Prüfung der Ansprüche - auch wenn diese unberechtigt sind - übernimmt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.

 

Schadensbeispiele zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

1. Eine Lautsprecherbox fällt um.

Bei einem Konzert fällt ein Lautsprecher um, der beim Bühnenaufbau nicht richtig aufgestellt wurde und fällt in den Besucherraum. Eine Person ist schwer verletzt. Der Personenschaden kann hier leicht in den Millionen € Bereich gehen. Behandlungskosten, Reha, Schmerzensgeld und Erwerbunfähigkeits-Renten, die die gesetzliche Rentenversicherung zahlen muss, wird Ihnen als Veranstalter in Rechnung gestellt.

2. Es entsteht ein Instrumentenschaden.

Ihr Helfer, der mit dem Bestücken der Bühne mit Instrumenten beauftragt ist, stolpert über ein Kabel und beschädigt dabei eine E-Gitarre. Die Band richtet Ihre Ansprüche an Sie als den Veranstalter. Selbst wenn die Band eine Instrumenten- oder Bandversicherung hat, wird diese bei Ihnen Regressansprüche anmelden.

3. Sie verkaufen chlechtes Essen.

Als Veranstalter eines Festivals bieten Sie in Eigenregie auch Steaks und Würstchen an. Bei mehreren Besuchern des Festivals kommt es nach Verzehr zu Übelkeit und Erbrechen. Viele Personen müssen sogar ins Krankenhaus. Es werden Schmerzensgeld-Ansprüche gegen Sie geltend gemacht.

 

Leistungsmerkmale der Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

  • Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen inkl. der Vor- und Nacharbeiten. Erweiterter Schutz über die 7 Tage hinaus sind versicherbar.
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art des Events.
  • Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5 Mio. Euro.
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden sind für Leitungswasser, Abwasser, Brand und Explosion  bis 500.000 Euro mitversichert. Mietsachschäden aus sonstigen Ursachen  sind bis 2.500 Euro versichert.
  • Bearbeitungsschäden 5.000 Euro.
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln sind bis 5.000 Euro versichert.


Zusätzlich in der Veranstalterhaftpflichtversicherung versicherbar:

  • Das Betreiben von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern usw.
  • Werbetafeln, sanitäre Anlagen, Verkaufsständen in eigener Regie.
  • Zelte, Tribünen und Podien inklusive eigenem Auf- und Abbau der Bühne.
  • Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Schutz des Events.
  • Zubereitung und Verkauf von Speisen und Getränken in eigener Regie.
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen KFZ und Arbeitsmaschinen.
  • Hüpfburgen und Feuerwerke können versichert werden.

 

Sie wünschen einen Versicherungsvorschlag? Dann mailen Sie mir einfach unter info@musikerversicherung.de. Geben Sie folgendes an:

  1. Wann findet die Veranstaltung statt?
  2. Um was für eine Veranstaltung geht es?
  3. Wie viele Teilnehmer erwarten Sie?

Ich erstelle Ihnen einen Vorschlag und Sie bekommen Ihn per Mail!

 

Impressum:
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